Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2024

 

 

§1 Anfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslokation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

 

§2 Besonderheiten am Veranstaltungsort

Spielt der DJ im Freien, hat alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko zu tragen. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage auszuzahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken, das Equipment vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen, geschützt sein.

 

§3 Technische Anforderungen

a) Für die Technik des DJs werden zwei 220 V Steckdosen benötigt.

Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.

 

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.

 

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

 

d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 8 und 10 m². Darüber hinaus muss die Decke eine Mindesthöhe von 2,50m haben, um einen reibungslosen Aufbau zu ermöglichen.

 

§5 Licht- und Tonanlage

Die Musik- und Lichtanlage kann aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

 

§6 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, muss eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen werden.

 

§7 Haftung

Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen.

 

§9 Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA), auf eigene Kosten einzuholen. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

 

§12 Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem DJ kommt erst verbindlich zustande, wenn Sie mir diesen schriftlich (per Mail oder per Post) zusagen und Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten.

 

§13 Auftrittsdauer / Mehrstunden

Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Laufen der Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung" vereinbart. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Das generelle Veranstaltungsende ist 5 Uhr.

 

§14 Zahlungskonditionen

Die Gage ist binnen 7 Tagen nach der Veranstaltung per Überweisung zu entrichten an die IBAN: DE55 2805 0100 0094 2139 98

 

§15 Art.1 Stornierungen seitens des Veranstalters

Ab 12 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme

Ab 8 Wochen vor dem Event 80% der Auftragssumme

Bei weniger als 30 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme

 

§15 Art.2 Absagen wegen Dritter Gewalt

In besonderen gesellschaftlichen Situationen wie einer Pandemie (Corona) ist ein Rücktritt vom Vertrag kostenlos und macht §16 Art.1 unwirksam.

 

§16 Stornierungen seitens des Künstlers

Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJ Young, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren.

 

§18 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

§19 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ.

 

 

 

AGB's für die Dienstleistung "Fotobox"

Stand: Februar 2024

 

§1 Anfrage und Buchung

Nach ihrer Anfrage erhalten Sie von uns eine unverbindliches Angebot und den Mietvertrag. Sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, senden Sie ihn an uns zurück. Mit Eingang des Mietvertrages gilt ihr Termin als reserviert.

 

§2 Stornierung

Eine Stornierung der Leistung ist bis 1 Woche vor dem Vermietungs-Termin möglich und kostenlos, muss aber in schriftlicher Form erfolgen und bis zu diesem Zeitpunkt beim Vermieter eingegangen sein. Wird ein Auftrag durch die Auftraggeber in weniger als 1 Woche vor dem Vermietungstermin storniert, steht dem Vermieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme für die Bearbeitung des Auftrages und den entgangenen Umsatz zu.

 

§3 Allgemeine Bedienung

Es ist pfleglich mit den aufgestellten Geräten umzugehen und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

 

§4 Haftung

Der Vermieter haftet zu keiner Zeit für eventuellen Missbrauch, den ein Gast des Events mit Fotos anderer Teilnehmer betreiben könnte.

 

§5 Inhalt der Fotos

Nicht jugendfreie, sowie gewaltverherrlichende Fotos sind strengstens untersagt. Ebenfalls kann eine Gefahr für das Gerät durch z.B. übermäßigen Alkoholkonsum durch vorzeitigen Abbau seitens des Vermieters geahndet werden. In diesem Falle ist der vollständige Nutzungspreis zu entrichten.

 

§6 Bilderrecht

Das Persönlichkeitsrecht verbleibt beim Abgebildeten. Die Nutzungsrechte der entstandenen Fotos liegen beim Mieter.

 

§7 Datenspeicherung und Sharing Funktion

Die Speicherung der Bilder in der Online Galerie und der Zugriff via QR-Code bzw. per Link setzt eine Internetverbindung voraus. Eine WLAN Verbindung ist von Vorteil, bei einem 4G Handynetz aber nicht zwingend notwendig. Der Vermieter richtet in letztem Falle einen Hotspot über sein Handy ein. Sollte der Upload der Fotos aufgrund von nicht vorhandenem Internet behindert werden, so werden diese am Folgetag hochgeladen. Die vollständige Löschung des Events aus der Onlinegalerie erfolgt 7 Tage nach der Veranstaltung.

 

§8 Erhalt der Fotos über USB-Stick

Für den sofortigen Erhalt der Fotos am Ende der Veranstaltung wird ein USB Stick mit mindestens 4 GB Speicherkapazität benötigt. Der Transfer der Fotos auf diesem Wege ist nur den Gastgebern in Betreuung mit dem Vermieter gestattet.

 

§9 Greenscreen-Funktion

Die Funktion des Greenscreens kann nur bei ausreichendem Platz genutzt werden. Die Größe des Greenscreens beträgt dabei 2,40m x 2,40m. Der Abstand zur Fotobox muss dabei min. 3m betragen. Sollten die räumlichen Anforderungen am Veranstaltungsort nicht gegeben sein, behält sich der Vermieter vor den Greenscreen wegzulassen und die Fotobox in den Raum hinein oder gegen die Wand in der Räumlichkeit fotografieren zu lassen, was die Qualität der Fotos aber nicht beeinträchtigt. Eine Verwendung ohne Greenscreen hat den Vorteil, dass die Bilder schneller verarbeitet werden und eine Boomerang-Funktion genutzt werden kann.


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